Mutterschutz in Alten- und Pflegeheimen

Sicherlich fragen Sie sich jetzt warum ich ausgerechnet zu diesem Thema ein paar kurze Sätze veröffentliche. Es kommt nicht ganz von ungefähr, da ich selbst bis zum Beginn meiner Mutterschutzzeit als Heilerziehungspfleger im Pflegebereich gearbeitet habe. Oftmals traten dabei trotz klarer gesetzlicher Vorgaben Fragen auf, die häufig zu unangenehmen Diskussion führten.

Beispielsweise waren oft unzulässige Mehrarbeitsstunden, der Umgang mit Arzneimitteln aber auch die Definition von Grundpflege lästige Themen. Desweiteren gab es auch die Fragestellung nach zulässigen Arbeitszeiten an Sonn-und Feiertagen.

Pflegekräfte sind einer erhöhten Gefährdung durch Krankheitserregern ausgesetzt, besonders im Umgang mit direkten Krankheitserregern und Körperflüssigkeiten. bsp. Blutentnahmen, Spritzen von Insulin, Wundversorgung, sowie bei der Entsorgung und Reinigung von stechenden und schneidenden Geräten und Instrumenten

Werdende Mütter in der Pflege dürfen nur folgende Arbeiten ausführen:

  • Grundpflege
  • Blasenkatherwechsel einschließlich Pflege und Spülung
  • Stomaversorgung
  • Dekubitusbehandlung
  • Wundbehandlung, Versorgung und Pflege (die Benutzung von Knopfkanülen ist zulässig, da es sich nicht um stechende Instrumente handelt)

Eine Klärung zu diesen Fragen und noch vieles mehr fand ich hier

Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitsplatz für eine Schwangere Mitarbeiterin umzugestalten, doch gerade in Alten- und Pflegeheimen ist dies oft schwer umsetzbar. Bei einer problemlosen Schwangerschaft ist nicht von einem generellen Beschäftigungsverbot auszugehen, deshalb ist es notwendig das sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich an die klaren Vorgaben halten.

Bei bekannt werden der Schwangerschaft muss der Mutterpass mit dem voraussichtlichen Geburtstermin für den Arbeitgeber kopiert werden. Dies wird dann in der Regel an die Personalabteilung weiter geleitet. Der Arbeitgeber muss nun eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung für die Schwangere Mitarbeiterin ausfüllen. Es empfiehlt sich, das Sie als Arbeitnehmer darauf Wert legen, dies gemeinsam mit ihrem Vorgesetzten zu tun, da bereits schon an dieser Stelle erste Probleme entstehen können. Ratsam ist es sich die ausgefüllte Gefährdungsbeurteilung vor Abgabe zu kopieren.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

14 − sechs =