Beschäftigungsverbot für Schwangere

Diese Rechte habt ihr als Schwangere, und warum sogar der Arbeitgeber ein vitales Interesse haben sollte euch ins Beschäftigungsverbot zu schicken!

Es ist in Deutschland schon recht merkwürdig wie hier die Arbeit als solches verabsolutiert wird,dabei arbeiten wir um zu leben.  Die Schwangerschaft ist ein besonderer Moment einer jeden Frau und gesellschaftlich nicht  hoch genug anzuerkennen. Der Gesetzgeber in Deutschland hat für diesen  besonderen Umstand das Mutterschutzgsetz  als Antwort auf die Frage, wie Schwangere am Arbeitsplatz zu behandeln sind. Leider sind sich alle Beteiligten, also Arbeitgeber, die Kollegen und man selber, nicht allen Rechten und Pflichten bewusst.

Da es gerade bei uns aktuell ist und wir uns immer wieder mit den fechtlichen Fragen nach einem Beschäftigungsverbot für Schwangere konfrontiert werden, ist es an der Zeit unsere Erfahrungen in einem Artikel zu verarbeiten und hoffentlich euch eine erste  Orientierung zu diesen Fragenkomplex geben zu können. Schließlich wird man nicht alle Tage Schwanger und hat von vorne herein alle Rechte und Pflichten mit der Muttermilch mit aufgesogen. Eine erste Orientierung könnt ihr auch im Leitfaden zum Mutterschutz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gewinnen, aber wer liest sich das schon alles so genau durch?

Allgemein gilt, dass „werdende Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden dürfen. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.“

Ab wann wird ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen?

Wenn die Mutter Akkord- Fließband,- Mehr, Sonntags- oder Nachtarbeit nachgeht,so ist dis laut Mutterschutzgesetz nicht zulässig und ein generelles Beschäftigungsverbot muss ausgesprochen werden. Ist dies der Fall, versucht manch ein Arbeitgeber für die Schwangere einen andere Tätigkeit im Betrieb krampfhaft zu organisieren.

Wann wird ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen?

Besteht die Gefahr einer Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt, eine Mehrlingsgeburt, eine Muttermundschwäche, besondere Rückenschmerzen oder weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf die Schwangerschaft zurückgehen. So muss der Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Die Übergänge,  ob die Beschwerden krankheitsbedingt  oder schwangerschaftsbedingt sind, sind fließend, daher kann nur ein Arzt beurteilen,ob die o.g. Umstände bzw. Beschwerden, auf eine Schwangerschaft zurückzuführen sind. Eine Hebamme kann also kein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Die 

In welchen Fällen ist ein Beschäftigungsverbot ratsam, und wann nicht?

Wer Arbeitslos ist sollte tunlichst ein Beschäftigungsverbot vermeiden, denn dann hat die Arbeitsagentur ein Argument, das Arbeitslosengeld zu streichen. Hier empfiehlt sich eine Krankschreibung. Wer länger als 6 Wochen von seinem Arzt als Schwangere krank geschrieben wird muss einbüßen in Form von Krankengeld hinnehmen. Bei einem Beschäftungsverbot bekäme sie mindestens ihren bisherigen Lohn, der dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate entspricht. Das wäre dann deutlich mehr als das Krankengeld.

Warum sollte ein Arbeitgeber seine Angestellte so schnell wie möglich ins Beschäftigungsverbot schicken?

Es gibt gleich mehrere Gründe, warum de Arbeitgeber ein vitales Interesse daran haben sollte seine schwangere Angestellte in Beschäftigungsverbot zu schicken. Auch wenn es so manche frau nicht hören mag, aber als Schwangere ist sie nicht so leistungsfähig. Die Produktivität im Betrieb leidet. Kollegen könnten sich durch die bevorzugte Behandlung der Schwangeren zurückgesetzt fühlen. Das könnte sich auf das Betriebsklima negativ auswirken und weitere Produktivitätseinbußen bedeuten. Nicht selten kommt es zu Mobbing unter den Kolleginnen. Auch schlägt es sich negativ auf das Image des Arbeitgebers  aus, wenn er  nicht familienfreundlich eingestellt ist. Sowas spricht sich schneller rum als man meint und wir haben mittlerweile einen Arbeitnehmermarkt, in dem nicht nur die finanziellen Anreize auf den Arbeitsmarkt zählen.

Der Arbeitgeber hat das Recht den Ausfall, der ihn durch die schwangere Mitarbeiterin entsteht von der Krankenkasse nach dem U2 Umlageverfahren, ersetzt zu bekommen. Also wieso noch den Betrieb auf den Kopf stellen, nur um eine schwangere  Mitarbeiterin krampfhaft im Betrieb weiter zu beschäftigen? Das ist betriebswirtschaftlich überhaupt nicht sinnvoll.

Wer hat ein Interesse daran, das Schwangere so lange wie möglich arbeiten?

Im Grunde sollte jeder in der Gesellschaft ein außerordentliches Interesse daran haben Schwangere zu schützen und den Nachwuchs in Deutschland zu fördern. Da aber der Gesetzgeber eine finanzielle Benachteiligung von schwangeren Arbeitnehmerin unterbindet und auch die Arbeitgeber einen berechtigtes Interesse auf Ersatz haben, sind die Krankenkassen in der Pflicht hier eine Kompensation dem Arbeitgeber zu zahlen.  Die Krankenkassen selber haben also ein Interesse die Anzahl der Beschäftigungsverbote auf das nötigste zu begrenzen.

Fazit

Leider weiß nicht jeder Arbeitgeber um sein Recht des Schadensersatzes, den ihm von der Krankenkasse zu steht, oder scheut den Verwaltungsaufwand. Aus erster Hand weiß ich, wie schwer sich so mancher Arbeitgeber und Arzt mit einem Beschäftigungsverbot tut. Schließlich wird die Arbeit bei uns in Deutschland als hohes Gut stilisiert. Ich hoffe, dass ich euch ein wenig Orientierung im Gesetzesdschungel bieten konnte. Ich bin kein Anwalt und möchte daher extra betonen, dass diese Artikel keine Rechtsberatung ersetzen kann, falls denn eine zusätzlich nötig sein sollte. Ich habe euch unten och ein paar lesenswerte Quellen zur Vertiefung mit eingebunden, falls noch Unsicherheiten und weitergehende Fragen bestehen.

Quellen:

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