Auf dem Weg durch den Papierdschungel in Vorbereitung auf das Baby stösst man unweigerlich auf das Kindergeld. Nach der Geburt des Kindes hat man Anspruch auf Kindergeld.
Das Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse beantragt. Einen Antrag als PDF Datei findet ihr hier . Nachdem der Antrag ausgefüllt wurde wird er gemeinsam mit der Geburtsurkunde an an die Familienkasse geschickt. Den Kindergeldantrag könnt ihr auch schon vor der Geburt mit den bekannten Eckdaten ausfüllen, so muss nur noch nach der Geburt der Name des Kindes und die Geburtsurkunde ergänzt werden.
So viel Kindergeld bekommt ihr
Ab 2009 erhaltet ihr dann für das erste Kind montalich 164, 00 Euro. Gegenwärtig jedoch ist der Betrag für das erste, zweite und dritte Kind 154,00 Euro, das vierte und jedes weiter Kind bekommt 179,00 Euro. Wichtig an dieser Stelle zu erwähnen ist, dass das Kindergeld im Vergleich zum Elterngeld eine feste Summe ist und somit einkommensunabhängig gezahlt wird.
Das Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Ausbildung befindet. Dies muss dann jährlich mit einer Schulbescheinigung nachgewiesen werden.
Mittlerweile beträgt das Kindergeld für das 1. Kind 184 Euro, aber die Beantragung ist im Grunde noch genauso einfach wie vorher. Das Kindergeld sollte man rechtzeitig beantragen, damit alles einwandfrei abläuft, denn letztendlich sind viele Mütter besonders zu Beginn darauf angewiesen.